Für demokratische Kompetenz und Partizipation: Förderantrag der Achtenbeckschule bewilligt
Die Stiftung DIE ZUKUNFTSWERKER freut sich, bekannt zu geben, dass im Rahmen des Förderschwerpunkts „Lebensperspektiven erweitern“ ein Antrag der Achtenbeckschule aus Herten bewilligt wurde.
Die Achtenbeckschule, eine städtische Förderschule mit den Schwerpunkten Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung, legt großen Wert auf gelebte Demokratie und Partizipation. Die Schülervertretung (SV) spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie die Interessen der Schülerinnen und Schüler vertritt und aktiv an der Gestaltung des Schullebens mitwirkt.
Um das Engagement der gewählten Vertreterinnen und Vertreter nachhaltig zu stärken, plant die Schule zukünftig eine jährliche, zweitägige SV-Fahrt. Ziel dieser Fahrt ist es, die Teamarbeit zu verbessern, Verantwortungsbewusstsein zu fördern und in Workshops die demokratischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu erweitern. Dabei setzt die Schule auf erlebnisorientierte Lernformate, die den Teamgeist und die Selbstwirksamkeit der Schülerinnen und Schüler stärken.
Da der Schule dafür keine zusätzlichen schulischen Mittel zur Verfügung stehen und die meisten Familien der Schülerschaft die entstehenden Kosten aufgrund fehlender sozio-ökonomischer Ressourcen nicht tragen können, ist die Unterstützung von Partnern aus der Region unerlässlich. Dank der Bewilligung des Förderantrags durch die Stiftung DIE ZUKUNFTSWERKER kann dieses wertvolle Projekt nun realisiert werden.
Das Projekt ist eine der ersten Förderungen für Schulen in Herten. „Die Stiftung DIE ZUKUNFTSWERKER ist stolz darauf, die Achtenbeckschule bei diesem wichtigen Vorhaben zu unterstützen und somit einen Beitrag zur Förderung der demokratischen Bildung und Partizipation zu leisten“, sagte der Vorstandsvorsitzende Dr. Bernhard Kasperek.
Im Förderschwerpunkt „Lebensperspektiven erweitern“ können jederzeit Anträge an die Stiftung DIE ZUKUNFTSWERKER gerichtet werden – dafür genügt eine einseitige, formlose Erläuterung des Förderprojektes unter Angabe der beantragten Mittel. Der Förderrahmen sieht jährlich bis zu 2.500 Euro pro Schule vor; die Mittel können auch für mehrere Jahre beantragt werden. In gut begründeten Einzelfällen sind auch größere Förderungen möglich, wenn sie den Stiftungszecken dienen.